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Der Tössthaler vom 3. August 2011 berichtet über die sehr gut besuchte Bundefeier auf dem Christenbühl in Turbenthal.

Die gehörlose Sozialpädagogin Marzia Brunner rief in ihrer 1. August-Rede auf zu Integration von gehörlosen Menschen in allen Bereichen des Lebens.

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Den Zeitungsartikel können Sie hier herungerladen.


In den nächsten Wochen wird die Vernehmlassung betreffend Unterzeichnung / Ratifizierung der UNO-Konvention durch die Schweiz ausgelöst. Seitens der Behindertenorganisationen hat die Fachstelle Égalité Handicap die Federführung.

Begleitbrief weiter ...

Merkblatt weiter ...

Uno-Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderungen 

Die Konvention ist seit Anfang 3. Mai 2008 in Kraft. Bisher haben 129 Staaten das Abkommen unterzeichnet - zum Teil mit dem Zusatzprotokoll. Die Konvention schafft grundsätzlich keine neuen Rechte, sondern formuliert eine Anzahl von allgemein garantierten Menschenrechten mit Blick auf die spezielle Situation von Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen. Zentrale Elemente der Konvention sind der Schutz vor Diskriminierung, das Recht auf Zugänglichkeit und Mobilität, die Anerkennung der Rechtsfähigkeit von Menschen mit Behinderungen, der Schutz der Integrität sowie eine Reihe von sozialen Rechten, darunter das Recht auf Bildung und Gesundheitsfürsorge. Die Konvention sieht ausserdem ein Expertenkomitee vor, das die Umsetzung der Konvention in den Vertragsstaaten prüft. Leider konnte sich der Bundesrat bis jetzt noch nicht dazu durchringen, die Konvention ebenfalls zu unterzeichnen. sonos unterstützt deshalb die von Pascale Bruderer am 20. Dezember 2006 eingereichte Motion, die darauf ausgerichtet ist, dass die Eidgenossenschaft, dieses wegweisende Regelwerk hinsichtlich Gleichstellung der Menschen mit Behinderungen nun baldmöglichst auch unterzeichnen soll.