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Die Internetseite der CI-Interessengemeinschaft Schweiz ist aufgeschaltet: CI-Homepage

Mediadaten:
Infos Download:
CI_IG_Broschüre_deutsch_definitiv.pdf
CI_IG_Broschüre_französisch_definitiv.pdf
CI_IG_Broschüre_italienisch_definitiv.pdf

Bodo Bertram: CI-Versorgung hochgradig hörgeschädigter Kleinkinder (Sonderdruck 2009)


CI-Trägerinnen und CI-Träger waren gehörlos, ertaubt oder hochgradig schwerhörig und wurden mit einem Cochlea-Implantat versorgt. Mit einem Cochlea Implantat wird der Hörnerv über implantierte Elektroden durch elektrische Impulse stimuliert. Die Impulse werden durch ein spezielles Hörgerät generiert.


CI-Interessengemeinschaft Schweiz gegründet
In der Schweiz leben bereits mehr als 1'000 CI-Trägerinnen und CI-Träger. Bisher existierte keine eigentliche Interessenvertretung für diese Gruppe von Hörbehinderten.

Zwar befassen sich schon seit längerer Zeit verschiedene Fachkräfte und Organisationen mit den spezifischen Problemen, doch sollen nun diese Anstrengungen im Hinblick auf die zunehmende Verbreitung und Akzeptanz des Cochlea-Implantates gebündelt werden. Der Wunsch nach einer speziellen Vereinigung ging auch aus einer repräsentativen Bedürfnisabklärung der Betroffenen hervor. Nach zweijähriger Vorarbeit konnte am 12. November 2004 in Aarau die CI-Interessengemeinschaft Schweiz aus der Taufe gehoben werden.

pro audito schweiz (Organisation für Menschen mit Hörproblemen), sonos (Schweizerischer Verband für Gehörlosen- und Hörgeschädigten-Organisationen), LKH Schweiz (Lautsprachlich kommunizierende Hörgeschädigte) und SVEHK (Schweizerische Vereinigung der Eltern hörgeschädigter Kinder) heissen die vier Organisationen, die hinter der CI-Interessengemeinschaft Schweiz stehen.


Der Kerngruppe gehören an:  

Hans-Jörg Studer
, CI-Träger, Präsident der CI-IG Schweiz

Erwin Gruber,
hörend, Zentralsekretär pro audito schweiz

Léonie Kaiser
, hörend, Geschäftsführerin sonos

Philipp Keller
, schwerhörig, Vizepräsident der LKH Schweiz und webmaster der CI-IG Schweiz

Roland Sartor
, CI-Träger, 

Maja Brumm
, CI-Trägerin, Präsidentin LKH Schweiz

Markus Schäuble
, hörend, Vater eines CI-Jugendlichen, Vorstandsmitglied SVEHK

Bruno Schlegel
, hörend, Direktor der Sprachheilschule St. Gallen, Präsident von sonos

Clemens Wäger
, hörend, Vater eines Kindes, das mit CI versorgt ist, Vertreter der SVEHK

Erika Rychard
, hörend, Sachbearbeiterin der CI-IG Schweiz


Erika Rychard kann bei oder bei pro audito schweiz über 044 363 12 00 erreicht werden. Ihr Anfrage können sie aber auch schriftlich an die eigens eingerichtete E-Mail-Adresse senden:

info@cochlea-implantat.ch 


«Cochlea» ist der lateinische Ausdruck für Hörschnecke. Das Cochlea-Implantat (CI) ist eine technisch ausgereifte Hörhilfe für Personen, denen herkömmliche Hörgeräte wenig oder keinen Nutzen bringen. Ein CI besteht aus einer inneren Komponente (Implantat) und einer äusseren Komponente (Sprachprozessor).

Im Sprachprozessor werden über das Mikrofon empfangene Schallschwingungen von Sprache, Klängen und Geräuschen in elektrische Signale umgewandelt, welche nach der Verarbeitung als elektrisches Pulsmuster über das Kabel zur Spule weitergeleitet werden. Die durch Magnetkraft über dem Implantat gehaltene Spule sendet diese codierten Signale per Radiowellen durch die Haut zum implantat. Dieses entschlüsselt die Signale und leitet sie über die Elektroden in die Cochlea weiter. Durch diese elektrischen Impulse wird der Hörnerv stimuliert, der die Signale seinerseits an das Gehirn weiterleitet. Das Gehirn entschlüsselt die empfangenen Signale als Höreindruck.


Cochlea-Implantate eignen sich für taub geborene oder ertaubte Kinder sowie für nach dem Spracherwerb hoch gradig schwerhörig gewordene und ertaubte Erwachsene. Taub geborene Kinder sollten möglichst frühzeitig ein CI bekommen, um die kurze Zeitspanne der Entwicklung des Hörsprachzentrums im Gehirn in den ersten Lebensjahren effektiv nutzen zu können. Ein allgemeines Neugeborenen-Hörscreening in den Geburtsabteilungen erlaubt eine frühe Diagnose-Stellung bei angeborenen Hörstörungen. Durch Hirnhautentzündung (Meningitis) Ertaubte sollten innerhalb weniger Wochen nach Erkrankung mit einem CI versorgt werden, da die Gefahr einer Verknöcherung der Cochlea sehr gross ist, was eine Implantation erschweren könnte.


Nach einem ersten Beratungsgespräch in der CI Klinik erfolgen die notwendigen Voruntersuchungen (Hörtestungen und Röntgenuntersuchungen) zur Sicherung der Diagnose. Grundvoraussetzung für eine erfolgreiche Implantation ist ein intakter Hörnerv. Ob der Hörnerv funktionsfähig ist, kann nur durch spezielle Untersuchungen in der Klinik festgestellt werden. Hörgeschädigte, die trotz optimal angepasster Hörgeräte kein ausreichendes Sprachverstehen erreichen, sind mögliche Kandidaten.

Ertaubte Jugendliche und Erwachsene, welche ihr Gehör seinerzeit vor oder während des Spracherwerbs verloren haben, wird ein Cochlea-Implantat nur dann von Nutzen sein, wenn sie lautsprachkompetent sind.


Sehr wichtig ist die Bereitschaft zukünftiger CI-TrägerInnen, sich auf das neue Hören bewusst einzustellen und dieses zu trainieren.


Alle Anbieter entwickeln ihre Geräte ständig weiter, weshalb hier auf eine Zusammenstellung verzichtet wird. Grundsätzlich unterscheiden sich die einzelnen Typen insbesondere punkto Sprachcodierungsstrategien, Anzahl Stimulationskanäle, technische Eigenschaften,verwendetes Material und Design. Bisherige Haltbarkeitsraten zeigen, dass die Materialien der verschiedenen CI-Systeme allen Anforderungen an die hohe Biokompatibilität gerecht werden und gut verträglich sind. Über die Implantatsysteme werden Patientinnen und Patienten während der Voruntersuchung aufgeklärt.

Die Kosten für eine monaurale (einseitige) CI-Versorgung liegen bei CHF 50'000 – 60'000 einschliesslich der Nachbetreuung und werden in der Regel von einer Versicherung (Invalidenversicherung, Krankenkasse, Unfallversicherung oder Militärversicherung) übernommen. Wichtig ist, dass bei den entsprechenden Stellen ein Antrag auf Übernahme der Implantationskosten und des Hörtrainings gestellt werden muss. Die Implantation kann erst erfolgen, wenn die Kostengutsprache vorliegt.


Die Operation dauert in der Regel ca. 1 ½–2 Stunden in Vollnarkose und bedingt einen stationären Aufenthalt von wenigen Tagen. Komplikationen bei einer CI-Implantation sind äusserst selten und entsprechen den üblichen Risiken, die bei jeder Operation am Mittel- und Innenohr entstehen. Der Ablauf der Operation und alle damit verbundenen Risiken werden anlässlich des ärztlichen Aufklärungsgesprächs erörtert.


Nach der erfolgreichen Operation kann die implantierte Person nicht sofort hören. Erst nach abgeschlossener Wundheilungsphase, welche erfahrungsgemäss 3-4 Wochen dauert, wird der Sprachprozessor angepasst. Beim Programmieren des Prozessors wird jede einzelne Elektrode so eingestellt, wie sie der individuellen Reaktionsschwelle und Belastungsfähigkeit des Hörnervs entspricht.

Man muss sich bewusst sein, dass sich der effektive Erfolg des CIs oft erst nach einer gewissen Zeit (Monate bis Jahre) der Gewöhnung an das «neue» Hören einstellt. Aufgeschlossenheit für das Hören mit dem CI, Ausdauer, Geduld und spezifisches Hörtraining sind elementar für das Erreichen eines möglichst guten Hörergebnisses.

Auch mit einem optimal eingestellten Gerät sind CI-TrägerInnen hörbehindert. Doch viele können ein offenes Sprachverständnis erreichen, für andere stellt die Kombination Hören und Lippenabsehen eine wesentliche Erleichterung bei der Kommunikation dar.


Die Vorteile der Kombination eines Hörgerätes auf dem inen und eines CIs auf dem anderen Ohr sind erwiesen. Das dafür optimierte Hörgerät sorgt für einen angenehmen Klang und eine Verbesserung des Sprachverstehens und Richtungshörens.

Eine besondere Möglichkeit bietet die Nutzung von Hörgerät und CI am selben Ohr (sog. elektrisch-akustische Stimulation / EAS). Diese Methode eignet sich für hochgradig schwerhörige Menschen, die zwar ein intaktes Tiefton-Hören besitzen, aber aufgrund eines umfassenden Hochtonverlustes Sprache

nicht mehr verstehen können. Mit dem CI werden die hohen Frequenzen hörbar gemacht, während das Hörgerät die tiefen Frequenzen verstärkt.


Resultate nach einer binauralen (beidseitigen) Versorgung zeigen ein eindeutig besseres Sprachverstehen im Störlärm, ein ausgeprägteres Richtungshören und aufgrund des leichteren

Verstehens eine aktivere Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.

Bei Kindern hat sich die binaurale CI-Versorgung durchgesetzt. Bei Erwachsenen übernehmen die Versicherungen die Kosten noch nicht in allen Fällen.

Die CI Interessengemeinschaft Schweiz strebt eine binaurale Implantation auch bei Erwachsenen an.  


Die regelmässige Betreuung nach der Erstanpassung des Sprachprozessors dauert in den meisten Fällen etwa 1 Jahr und ist ein Schlüsselfaktor für die Erzielung bestmöglicher Resultate. Danach sollten sich Kinder und Erwachsene jährlich in der CI-Klinik zur Kontrolle melden.

Die umfassende Förderung bei Kindern und das Hörtraining bei Erwachsenen haben von der Erstanpassung an höchste Priorität. Kinder werden in der Regel von Audiopädagoginnen in Heilpädagogischen Zentren oder zu Hause (bei Kleinkindern) betreut. Erwachsene Implantierte erhalten durch Audiopädagoginnen ein ihnen angepasstes Hörtraining, das in den meisten Fällen von der IV finanziert wird.


CI Interessengemeinschaft Schweiz

Feldeggstrasse 69
Postfach 1332
8032 Zürich  
Telefon +41 (0)44 363 12 00 Telefax +41 (0)44 363 13 03  
info@cochlea-implantat.ch www.cochlea-implantat.ch    

Die CI Interessengemeinschaft Schweiz (CI IG Schweiz) versteht sich als Drehscheibe für den Austausch aller Informationen rund um das Cochlea-Implantat. Schwerpunkte bilden dabei:

  • Interessenvertretung der CI-TrägerInnen
  • Vermittlung von Kontakten für potentielle CI-TrägerInnen zu erfahrenen Betroffenen
  • Jährliche Tagungen zum Thema CI
  • Erfahrungsaustausch unter Betroffenen
  • Ombudsstelle bei rechtlichen Fragen
  • Angebot CI-Versicherung
  • Vermittlung von Audioagoginnen (CI-Hörtraining) für erwachsene CI-TrägerInnen