Die angeborene oder im frühesten Kindesalter eingetretene Hörschädigung ist so stark, dass sich die Sprache nicht natürlich über das Gehör entwickelt (prälinguale Gehörlosigkeit). Meistens sind trotzdem noch Hörreste vorhanden, die möglichst früh (in den ersten Lebensjahren) auszunützen sind.
Der leider immer noch verwendete Begriff taubstumm soll nicht verwendet werden! Er verletzt Gehörlose, weil sie trotz Taubheit eine Sprache haben. Korrekt ist der Begriff gehörlos!
Mit Gehörlosen sprechen Sie bitte
- schriftdeutsch - in kurzen Sätzen - langsam und deutlich
Als Gehörlosigkeit im weiteren Sinne gilt, wenn das Hörvermögen so stark beeinträchtigt ist, dass Sprache auch mit Hörgeräten über das Gehör nicht aufgenommen werden kann.
Gehörlosigkeit im engeren Sinne bezeichnet eine hochgradige Hörschädigung (Taubheit), die von Geburt besteht oder aber in früherer Kindheit auftrat.
Diese Unterscheidung ist wichtig, weil bei hochgradiger Hörschädigung von Geburt an der Spracherwerb und damit der gesamte Erziehungs- und Bildungsprozess besonders gefährdet sind.